Kosten
Es gelten die neuen Tarifbestimmungen "Psychotherapie Tarif KVG 581" gemäss der Übergangsregelung. Bei der Übergangsregelung kann sich der Tarif in den nächsten 2 Jahren noch ändern.
Aktuell ist ein Taxpunktwert von 2.58 CHF pro Minute (das heisst 154.80 CHF pro Stunde) festgelegt.
Unentschuldigte/Versäumte Konsultationen
Unentschuldigte und versäumte Konsultationen werden dem Patienten direkt in Rechnung gestellt und mit 120.- CHF fakturiert. Diese Rechnung wird von der Krankenkasse nicht übernommen.
Im Verhinderungsfall wird empfohlen, sich frühzeitig zu melden, mindestens jedoch 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, um die Konsultation abzusagen und/oder zu verschieben.
Kosten
Beispiel: Bei einer Konsultation von 60 Minuten, bei welcher noch 10 bis maximal 15 Minuten Vor- und Nachbearbeitungszeit hinzukommen, würde dies einen Betrag von 180.60 CHF (bei 70 verrechneten Minuten) oder 193.50 CHF (bei 75 verrechneten Minuten) bedeuten.
Aktuell (Stand Juni 2024) entspricht der Stundenansatz für (psychotherapeutische und rechtspsychologische) Supervision und Selbsterfahrung im Einzelsetting dem Ansatz der Psychotherapie (154.80 CHF pro Stunde), im Gruppensetting ist der Stundenansatz aufgrund der Gruppe höher angesetzt (aktuell 200.- CHF).
Da ich ab 2025 eine Ausbildung zur zertifizierten Supervisorin und Selbsterfahrungstherapeutin absolvieren werde (CAS, respektive dann DAS, beim PSP UPK Basel) wird der Stundenansatz dementsprechend gemäss gängigen Standards angepasst.
© J. van de Meeberg, Bifangweg 3, 5200 Brugg; Kontakt: Tel. 078 208 79 27 oder E-Mail (HIN gesichert) jacqueline.vandemeeberg@psychologie.ch